Rathaus Online

Personalausweis: gestohlen oder verlorenSymbol für eine Dienstleistung

Beschreibung

Alter oder neuer Personalausweis ( im Scheckkartenformat)? 

Der folgende Text unterscheidet zwischen dem alten Ausweis (s. hierzu die folgenden Informationen) und dem neuen Ausweis (s. weiter unten). 

 

 

Gestohlen - Anzeige: 

Wurde Ihnen der Personalausweis gestohlen, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen. 

Danach ist umgehend die Zentrale des Einwohnermeldeamtes über den Diebstahl persönlich durch Vorsprache zu informieren. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit die Unterlagen der Polizeianzeige mit. Das erleichtert die Bearbeitung bei der Zentrale des Einwohnermeldeamtes.

Dort wird Ihre Verlustanzeige aufgenommen.

Bei diesem Besuch können Sie dann auch den neuen Personalausweis beantragen.   

 

 

Verloren: 

Wenn Sie den Personalausweis verloren haben, dann müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Wenn Sie den Ausweis aktuell nicht benötigen, können Sie auch erst ein paar Tage warten. Vielleicht wird der Ausweis gefunden und Ihnen zugeschickt? Wird der Ausweis dem Einwohnermeldeamt zugeschickt, informieren wir Sie.

Bei der Polizei abgegebene Ausweise werden der Zentrale des Einwohnermeldeamtes zugeleitet. 

Bleibt der Ausweis verloren, dann müssen Sie in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes einen neuen Personalausweis beantragen. 

 

 

Der Ausweis taucht wieder auf: 

Findet sich der verlorene Ausweis wieder, und Sie haben in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes bereits eine Verlustanzeige aufgegeben, dann müssen Sie leider noch einmal vorbei kommen.

Die Verlustanzeige, die inzwischen an die Polizei weiter geleitet wurde, muß zurück genommen werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterschrift. 

 

 

Und wenn der neue Personalausweis - im Scheckkartenformat - weg ist: 

Bei der Beantragung des neuen Ausweises haben Sie hierzu Unterlagen erhalten. Und Sie haben den sog. PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten. Er enthielt entsprechende Hinweise für den Verlustfall.

Über den Sperrnotruf (0180-133 33 33) können Sie den Personalausweis sperren lassen. Dem Sperrnotruf teilen Sie Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und das Sperrkennwort (S. PIN-Brief) mit. Sie sind jedoch zusätzlich verrpflichtet, der ausstellenden Personalausweisbehörde den Verlust mitzuteilen.

Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftenfunktion) auf ihrerm Personalausweis gespeichert haben, ist diese beim Verlust des Ausweises gesondert beim Anbieter der Signatur zu sperren.