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Elterngeld: AntragstellungSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Elterngeld wird für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal von der Elterngeldkasse Wuppertal gemeinsam für alle 3 Städte gewährt.Beschreibung
Für die Beantragung ist ein Antragsvordruck vorgeschrieben, der unter Downloads zur Vfg. steht.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen.
Eine persönliche Antragsabgabe ist möglich, aber nicht erforderlich. Auf Wunsch werden Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft, ggf. offene Fragen beantwortet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, kleinere Wartezeiten müssen aber eingeplant werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mit vollständigen Unterlagen ca. 1 Monat.
Die Leistung kann rückwirkend immer nur 3 Monate vor der Antragstellung gewährt werden. Zeiten zwischen Geburt und Antragstellung, die über 3 Monate hinaus gehen, fallen ersatzlos weg und mindern den Bezugszeitraum von 12 bzw. 14 Monaten.
Beispiel: Das Kind ist am 10. März geboren. Der Antrag auf Elterngeld geht am 25. August und damit im sechsten Lebensmonat des Kindes bei der Behörde ein. Rückwirkend kann Elterngeld nur für die Zeit des dritten, vierten und fünften Lebensmonats und damit für die Zeit ab dem 10. Mai gezahlt werden.
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